Für uns ist eine kostenorientierte und wirtschaftliche Mandatsbearbeitung selbstverständlich.
Wir rechnen üblicherweise in Höhe der Streitwerte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Daneben sind natürlich auch Honorarvereinbarungen möglich.
Im Falle des Unterliegens muss die Gegenseite die Kosten tragen (Ausnahme aber bei arbeitsgerichtlichen Verfahren).
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, werden die Kosten eines Rechtsstreits oder einer Beratung im Rahmen des Versicherungsumfangs übernommen. Die Deckungsschutzanfrage sowie Kommunikation mit der Versicherung übernehmen selbstverständlich wir für Sie, sodass Ihnen kein weiterer Aufwand entsteht.
Daneben ist es bei außergerichtlicher Beratung möglich, einen Beratungshilfeantrag zu stellen. Im gerichtlichen Verfahren können Sie Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragen.
Hier beraten wir Sie gerne und ausführlich!